News

Mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen

Nach einigen Erhebungen und Untersuchungen besteht zwischen Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation und gleicher Tätigkeit eine Lohnlücke. Um diese Lohnlücke zu schließen, hat der Bundestag am 30.3.2017 nach monatelangen Verhandlungen ein Gesetz beschlossen, das durch die Transparenz von Entgeltregelungen innerhalb der Unternehmen zu mehr Lohngerechtigkeit führen soll.

Das Gesetz sieht u. a. folgende Schwerpunkte in der Umsetzung von mehr Lohngerechtigkeit vor:

  • Individueller Auskunftsanspruch
    In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten hat der jeweilige Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch über das im Unternehmen gezahlte Vergleichsentgelt gegen den Arbeitgeber. Der Auskunftsanspruch bezieht sich aber nicht auf das konkrete Entgelt einzelner Kollegen, sondern auf ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten.

  • Durchführung eines betrieblichen Prüfverfahrens
    Der Gesetzgeber schlägt vor, dass Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchführen sollen. Private Arbeitgeber sollen danach ihre Vergütungsstrukturen überprüfen und das Gebot der Entgeltgleichheit entsprechend gestalten. Die Durchführung des betrieblichen Prüfverfahrens soll auf freiwilliger Basis erfolgen.

  • Berichtspflicht über die Gleichstellung und Entgeltgleichheit
    Lageberichtspflichtige Unternehmen (Kapitalgesellschaften) mit mehr als 500 Beschäftigten haben künftig regelmäßig über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit im Unternehmen zu berichten. Dieser Bericht ist dem Lagebericht als Anlage beizufügen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Mit voraussichtlichem Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Sommer wäre der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit danach erstmals im Jahr 2018 zu erstellen.


Ob es sich hierbei um ein Bürokratiemonster zu Lasten der Arbeitgeber oder den ersten Schritt zu mehr Lohngerechtigkeit für die Betroffenen handelt, wird der zukünftige Umgang mit dem Entgelttransparenzgesetz zeigen.

Sofern der Bundesrat keinen Einspruch gegen die beschlossene Gesetzesfassung einlegt, soll das Gesetz planmäßig am 1.6.2017 in Kraft treten.

Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Alexander Kirchner

    Alexander Kirchner, M.A.

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Partner

    +49 521 2993211 (Sekretariat)

    Detail
  • Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht Marrie Landt

    Marrie Landt

    Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

    +49 521 29934171 (Sekretariat)

    Detail