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„Legal Entity Identifier“ – Jetzt beantragen

Sofern eine Kapitalgesellschaft oder Personenhandelsgesellschaft Finanztransaktionen tätigt, wird ab 2018 ein aktiver LEI benötigt. Liegt dieser den ausführenden Banken bzw. Kreditinstituten nicht vor, werden diese zukünftig voraussichtlich keine entsprechenden Transaktionen mehr ausführen.

Warum bedarf es eines LEI?

Banken und andere Wertpapierfirmen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, sind verpflichtet „der zuständigen Behörde die vollständigen und zutreffenden Einzelheiten dieser Geschäfte…“ zu melden.

Grundlage für die Meldepflichten ist Art. 26 der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – kurz MiFIR).

Zu den meldepflichtigen Angaben gehört auch ein aktiver „Legal Entity Identifier“ (LEI). Dabei handelt es sich um eine weltweit gültige Kennnummer für Rechtsträger, die zur eindeutigen Identifizierung von Kunden eingeführt wurde, bei denen es sich um juristische Personen handelt.

Was müssen Sie tun?

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir, den LEI kurzfristig zu beantragen, um diesen an die Banken und Kreditinstitute zu melden, damit auch zukünftig Finanztransaktionen unproblematisch ausgeführt werden können.

Die Vergabe des LEI erfolgt durch sogenannte „Local Operating Units“ (LOUs). Nach der erstmaligen Vergaben muss der LEI jährlich erneuert werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung als auch bei der jährlichen Erneuerung des LEI. 

Ansprechpartner

  • Dipl.-Kfm.
    Prof. Dr. Oliver Middendorf

    Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner

    +49 40 822169034

    Detail
  • Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Dipl.-Kff. Karin Korte

    Dipl.-Kff.
    Karin Korte

    Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Partnerin

    +49 521 2993358

    Detail