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Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts

Veröffentlicht: 29. April 2021 aus Steuern & Wirtschaft aktuell

Die Bundesregierung hat am 3.2.2021 den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen.

Mit dem Gesetz soll das Stiftungsrecht künftig abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Bisher existieren weitere Regelungen in den Bundesländern. Diese landesrechtlichen Vorschriften sind jedoch nicht einheitlich, sodass das Stiftungsrecht in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet ist. Die hieraus resultierenden Streitfragen und Rechtsunsicherheiten bei Stiftern und Stiftungen sollen durch die Reform beseitigt werden. In dem Gesetzentwurf werden neue Regelungen insbesondere zu Namen, Sitz und Vermögen der Stiftung, zur Änderung der Stiftungssatzung sowie zur Zulegung und Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen.

Darüber hinaus soll zur Schaffung von mehr Transparenz und Publizität ein zentrales Stiftungsregister eingeführt werden. Ein derartiges Register existiert bisher nicht, sodass zum Nachweis der Vertretungsmacht von Vorstandsmitgliedern behördliche Vertretungsbescheinigungen benötigt werden, die regelmäßig aktualisiert werden müssen. Dies wäre in Zukunft nicht mehr notwendig, da Eintragungen in das Register ähnlichen Vertrauensschutz wie beim Handelsregister genießen werden.

Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt. Die Vorschriften zum Stiftungsregister sollen zum 1.1.2026 in Kraft treten, die übrigen Regelungen im Wesentlichen zum 1.7.2022.

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