Entwarnung zu § 37b EStG
Der Bundesfinanzhof hatte in seinem Urteil vom 30.3.2017 entschieden, dass die Pauschalsteuer gem. § 37b EStG auf Geschenke in die Obergrenze von EUR 35,00 einzubeziehen ist.
vgl. unsere Mitteilung vom 21.6.2017
Die Finanzverwaltung bleibt jedoch trotz geplanter Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt bei ihrer für Steuerzahler günstigen Handhabung gemäß Randnummer 25 des BMF-Schreibens vom 19.5.2015. Die Pauschalsteuer wird danach nicht in die 35-Euro-Grenze einbezogen. Für die Steuerpflichtigen ändert sich im Ergebnis somit nichts an der bisherigen Vorgehensweise.