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Digitalisierung des Gesellschaftsrechts

Veröffentlicht: 25. Oktober 2021 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Die europäische Digitalisierungsrichtlinie wird zum 1.8.2022 in Deutschland umgesetzt. Diese sieht im Bereich des Gesellschaftsrechts ein vermehrtes Angebot digitaler Werkzeuge vor, die die Gründung einer Gesellschaft vereinfachen und sicherer machen sollen. Insbesondere soll neben der Online-Gründung von Gesellschaften auch die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend effizienter ermöglicht werden.

In Deutschland werden dafür Notare künftig zusammen mit ihren Mandanten eine umfassende Möglichkeit zur Videokommunikation erhalten und nach dem Willen des Gesetzgebers vollständig online arbeiten können.

Dies betrifft jedoch zunächst nur die Gründung einer GmbH mit Barleinlagen. Sofern diese Gründung online abläuft, soll das Verfahren binnen fünf Tagen abgeschlossen sein. Vorrausetzung ist, dass es sich beim Gründer um eine natürliche Person handelt und ausschließlich Musterdokumente verwendet werden.

Ferner werden zukünftig auch europäische Zweigniederlassungen deutscher Unternehmen im Handelsregister eintragungspflichtig. Diese Eintragungen sollen ab August 2022 ebenfalls vollständig digital erfolgen.

Außerdem soll eine grenzüberschreitende Datenbank zum Informationsaustausch über disqualifizierte Geschäftsführer eingeführt werden, damit europaweit etwaige Bestellungshindernisse schon bei der Gründung berücksichtigt werden können.

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Fazit:

Offen ist, wie schnell auf die rechtliche Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie auch eine technische Realisation bei den Gerichten und Notaren folgt.

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  • Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Andreas Börger

    Dr. Andreas Börger

    Steuerberater, Rechtsanwalt, Partner

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