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Aktuelle Steuergesetzänderungen

aus Steuern & Wirschaft aktuell

Zum Jahresbeginn 2019 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir nachfolgend zusammengestellt:

  • Zum Jahresbeginn 2019 ist wieder eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuerungen im steuerlichen und betrieblichen Bereich haben wir nachfolgend zusammengestellt:
  • Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird dauerhaft auf 2,5 % (bisher: 3,0 %) gesenkt.
  • Der Beitrag der Pflegeversicherung steigt um 0,5 % von 2,55 % auf 3,05 %.
  • Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden ab sofort wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (bzw. der Rentenkasse) bezahlt.
  • Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen lohnsteuerfrei ein Job ticket oder ein E-Bike zur Verfügung stellen (siehe auch gesonderter Beitrag „Wichtige lohnsteuerliche Neuerungen ab 1.1.2019“).
  • Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 200 Arbeitnehmern haben einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeitreduzierung für einen Zeitraum von ein bis fünf Jahren. Bei Betrieben mit 46 bis 200 Mitarbeitern muss pro 15 Beschäftigte nur ein Antrag auf befristete Teilzeitarbeit gewährt werden.
  • Der Mindestlohn steigt von 8,84 € auf 9,19 € und ab dem 1.1.2020 auf 9,35 € pro Stunde.
  • Betreiber von elektronischen Marktplätzen, neben Amazon oder eBay auch aller kleineren Marktplätze, sind verpflichtet, Angaben von Händlern aufzuzeichnen, für deren Umsätze in Deutschland eine Umsatzsteuerpflicht in Betracht kommt (siehe auch gesonderter Beitrag „Umsatzsteuerliche Neuerungen für den Handel auf Onlinemarktplätzen“).
  • Im Umsatzsteuerrecht wird die Unterscheidung zwischen Wertgutschein und Warengutschein aufgegeben. Der Zeitpunkt der Umsatzbesteuerung beim Aussteller des Gutscheins richtet sich danach, ob es sich um einen Einzweckgutschein (Umsatzsteuerpflicht bei Ausstellung durch das leistende Unternehmen) oder einen Mehrzweckgutschein (Umsatzsteuerpflicht bei Einlösung) handelt.
  • Die Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 168,00 € und des Kinderfreibetrags um 192,00 € sowie die Anpassung des Steuertarifs führen zu einkommensteuerlichen Entlastungen.
  • Das Kindergeld wird ab dem 1.7.2019 monatlich um 10,00 € steigen.
  • Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beträgt nun sieben Monate, d. h. die Steuererklärungen 2018 müssen bis zum 31.7.2019 abgegeben werden. Werden die Erklärungen durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist auf den 28.2.2020.

Steuern & Wirtschaft aktuell

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