News Unternehmenssteuerrecht

Geplante Gesetzesänderung zur Gehaltsumwandlung

aus Steuern & Wirtschaft aktuell

In dem am 16.1.2020 veröffentlichten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente wird auch eine weitreichende Neuregelung im Bereich der Lohnsteuer vorgenommen. Diese betrifft eine Vielzahl von Lohn- und Gehaltsbestandteilen, die bisher nicht mit Sozialabgaben und Lohnsteuer belastet waren bzw. vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden.

Voraussetzung für die vorstehend genannten Vergünstigungen ist, dass die Zahlungen „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ erfolgen. Strittig waren Fälle, in denen Teile des normalen Lohns bzw. Gehalts in begünstigte Bestandteile umgewandelt wurden. Solche Gehaltsumwandlungen hatte der Bundesfinanzhof am 1.8.2019 anerkannt. Diese Vergünstigungen sollen nun auf Betreiben des Bundesfinanzministeriums durch eine Gesetzesänderung wieder entfallen.

In dem Gesetzesentwurf wird definiert, wann

  • eine Leistung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn
  • der Wert der Leistung nicht auf den Arbeitslohn angerechnet wird, der Anspruch auf Arbeitslohn nicht herabgesetzt wird oder die Leistung nicht anstelle einer Arbeitslohnerhöhung gewährt wird.

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