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Steuerpläne der künftigen Bundesregierung

Veröffentlicht: 7. Dezember 2021 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Am 24.11.2021 haben SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag zur Bildung einer neuen Bundesregierung veröffentlicht. Jetzt müssen noch die Gremien Anfang Dezember zustimmen.

Der Vertragsentwurf beinhaltet insbesondere folgende steuerlichen Pläne:

  • Die Corona-bedingt eingeführte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer soll bis Ende 2022 verlängert werden.
  • Der Sparerpauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei erzielt werden können, soll etwas erhöht werden, ebenso der Ausbildungsfreibetrag.
  • Der gesetzliche Mindestlohn soll kurzfristig auf 12 € pro Stunde (aktuell: 9,60 € pro Stunde) und die Midijob-Grenze auf 1.600 € (bisher: 1.300 €) erhöht werden. Zudem soll die Minijob-Grenze auf 520 € pro Monat angehoben werden und sich künftig an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren.
  • Familien und Alleinerziehende sollen unterstützt werden, z. B. durch die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen.
  • Rentenversicherungsbeiträge sollen in voller Höhe steuermindernd geltend gemacht werden können.
  • Bei der Firmenwagenbesteuerung sollen künftig rein elektrische Fahrzeuge stärker begünstigt werden als Hybridfahrzeuge.
  • Die bisherige Prämie zur Anschaffung elektrisch angetriebene Pkw soll bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
  • Das Besteuerungsverfahren soll stärker digitalisiert und vereinfacht werden (z.B. durch vorausgefüllte Steuerklärungen).
  • Die Corona-bedingt eingeführte erweiterte Verrechnung von Verlusten soll bis Ende 2023 verlängert und nochmals erweitert werden.
  • Für in 2022 und 2023 angeschaffte Anlagegüter zum Klimaschutz oder zur Digitalisierung sollen sog. „Superabschreibungen“ zugelassen werden.
  • Die Möglichkeit zur begünstigten Besteuerung von thesaurierten Gewinnen bei Personengesellschaften soll evaluiert und auf praxistaugliche Anpassungen überprüft werden.
  • Eine Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen soll für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio € eingeführt werden.
  • Die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15% soll aktiv unterstützt werden.
  • Der Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Steuervermeidung soll weiter intensiviert werden.
  • Die steuerliche Betriebsprüfung soll modernisiert und beschleunigt werden.
  • Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs soll ein bundeseinheitliches Meldesystem für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen eingeführt werden.

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