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Sinkende EEG-Umlage und neuer Ausgleichsmechanismus

Veröffentlicht: 7. Dezember 2021 aus Steuern & Wirschaft aktuell

Die EEG-Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien wird von rd. 6,5 Cent pro kWh (2021) auf 3,723 Cent pro kWh im Jahr 2022 sinken. Allerdings bleiben die Gesamtstromkosten voraussichtlich auf einem hohen Niveau und werden zukünftig tendenziell weiter ansteigen.

Die sinkende EEG-Umlage bewirkt zwar eine Kostenentlastung für Unternehmen. Diese wird jedoch voraussichtlich durch aus anderen Gründen steigende Stromkosten überkompensiert.

Steigende Stromkosten können zu einem höheren Anteil von Stromkosten an der Wertschöpfung von Unternehmen führen. Hierdurch werden mehr Unternehmen von der Besonderen Ausgleichsregelung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und damit von einer teilweisen Befreiung von der EEG-Umlage profitieren. Zusätzlich werden die Schwellenwerte der Stromkostenintensität gesenkt (2022: 13%; 2023: 12 %; 2024: 11 %). Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie zukünftig die Voraussetzungen der Besonderen Ausgleichsregelung erfüllen.

Für stromkostenintensive Unternehmen, die von der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, ergibt sich für 2022 ein insgesamt geringerer Erstattungsanspruch. Aufgrund der allgemein steigenden Strompreise kommt es bei diesen Unternehmen voraussichtlich per Saldo zu einer Steigerung der Stromkosten. Deshalb sollten Planungsrechnungen und Preiskalkulationen frühzeitig angepasst werden.

Als ein neuer Grund für steigende Strompreise ist die nationale CO²- Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz auszumachen. Diesbezüglich ist zum Schutz der exportorientierten Wirtschaft bereits ein neuer Ausgleichsmechanismus etabliert worden. Demnach können berechtigte Unternehmen erstmals für das Antragsjahr 2022 eine Kompensation zum Erhalt der grenzüberschreitenden Wettbewerbsfähigkeit beantragen.

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